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Notar
Erbrecht und Vermögensnachfolgeplanung
Vermögensnachfolgeplanung zu Lebzeiten
Die Vermögensnachfolgeplanung zu Lebzeiten muß die familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse mit den erbschaftsteuerlichen Folgen und den notwendigen vertraglichen Gestaltungsmitteln zu Lebzeiten sowie den erbrechtlichen Instrumenten aufeinander abstimmen: