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Übergabevertrag und seine Elemente

Unternehmensnachfolge

Jeder Unternehmer sollte sich darüber im Klaren sein, dass die rechtzeitige Planung der Unternehmensnachfolge eine Überlebensfrage für das Unternehmen ist.

Für den vorübergehenden Ausfall des Unternehmers muss Vorsorge getroffen werden durch eine vorbereitete Generalvollmacht. Auch sollte für den privaten Bereich des Unternehmers eine Vorsorgevollmacht vorliegen.

Wenn der Unternehmer plötzlich verstirbt, kann dies das Aus für das Unternehmen bedeuten, wenn die Erben des Unternehmers entweder nicht in der Lage sind, die Firma fortzuführen oder sie sich mehr um Streitigkeiten untereinander als um die Belange der Firma kümmern. Aus diesem Grunde muss eine Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag kombiniert mit einer entsprechenden testamentarischen Verfügung Sicherheit für die Zukunft des Unternehmens im Erbfall garantieren.

Die Unternehmensnachfolgeplanung beginnt aber nicht erst mit der Testamentserrichtung, sondern schon zu Lebzeiten des Unternehmers durch entsprechende lebzeitige Übertragungen auf die in Betracht kommenden Unternehmensnachfolger. Hierbei kann etappenweise die Überführung des Unternehmens auf die nächste Generation oder auf die in Betracht kommenden Nachfolger in die Wege geleitet werden unter Aufsicht oder Kontrolle des Unternehmers mit entsprechenden rechtlichen Vereinbarungen.