Startseite / Das Erbe und das Recht / Übergabevertrag und seine Elemente / Ehegatten-Zuwendungen

Übergabevertrag und seine Elemente

Ehegatten-Zuwendungen

Bei den Schenkungen unter Eheleuten handelt es sich um Zuwendungen besonderer Art, die man meistens als ehebedingte Zuwendungen bezeichnet.

Sinn und Zweck dieser ehebedingten Zuwendungen ist es, das Familienvermögen gleichmäßig zu verteilen, damit im Erbfall nach einem Ehegatten nicht ein unverhältnismäßig hoher Nachlaß nach dem Erbschaftsteuergesetz zu versteuern ist.

Eine ehebedingte Zuwendung ist auch unbedingt zu empfehlen als Schenkung unter Lebenden in Bezug auf das gesamte oder hälftige sogenannte Familienwohnheim, weil nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Erbschaftsteuergesetz diese Zuwendung unter Ehegatten komplett steuerbefreit ist und daher noch nicht einmal den Ehegattenfreibetrag von EUR 500.000,– belastet. Diese Maßnahme muss unbedingt zu Lebzeiten der Ehegatten vorgenommen werden, weil die Steuerfreiheit nicht im Erbfall besteht, sondern nur bei Zuwendungen unter Lebenden!