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Erbrecht und Vermögensnachfolgeplanung

Beim Erbrecht geht es darum, was mit dem Vermögen, also den Rechten und Pflichten einer verstorbenen Person, geschieht. Erbrecht beginnt nicht erst mit dem Tod einer Person, sondern mit der Planung und Umsetzung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten. Durch die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten und die damit verbundenen vertraglichen Vereinbarungen können in Verbindung mit dem Testament die Vermögensverhältnisse nach dem Tod zielgenau gesteuert werden. So können auch in Bezug auf die Erbschaftsteuer optimale Ergebnisse erzielt werden.

Wir sind als Notare Ihre unabhängigen neutralen Sachwalter für sämtliche Beteiligten, wenn es darum geht, die Erbfolge und Vermögensnachfolge zu planen und hierfür die entsprechenden Verträge, Testamente und Vollmachten (Vorsorgevollmacht usw.) zu beurkunden.

Als Rechtsanwälte helfen wir Ihnen, wenn es darum geht, Ihre Rechte als Parteivertreter in einem Erbfall gegenüber anderen Personen geltend zu machen.

In diesen Streitigkeiten geht es natürlich stets um wirtschaftliche Dinge, aber fast immer spielt auch die Geschichte der Familie eine große Rolle. Die richtige Vertretung unserer Mandanten erfordert daher neben juristischem Sachverstand auch Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit, eine familiäre Situation zu lesen und zu würdigen.

Weitere Ausführungen zum Erbrecht und zur Vermögensnachfolgeplanung finden Sie auf unserer Seite „Das Erbe und das Recht.“