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Übergabevertrag und seine Elemente

Übergabevertrag und seine Elemente

Ein Übergabevertrag ist eine Grundstücksschenkung zugunsten eines Kinder oder mehrerer Kinder. Am wichtigsten ist die Sicherung des Übergebers und seines Ehegatten:

a) Nießbrauch oder Wohnungsrecht bleibt vorbehalten.

Das Wohnungsrecht bezieht sich meist nur auf Teile des Hauses (z. B. Erdgeschoss-Wohnung), weil die Kinder den übrigen Teil des Hauses nutzen. Der Nießbrauch verleiht den Eltern das Recht zur alleinigen Nutzung des gesamten Hauses und zur Vermietung und Verpachtung. Im Übergabevertrag sollten Sie vereinbaren, dass der Nießbrauch oder das Wohnrecht Ihnen und Ihrem Ehegatten gemeinschaftlich und nach dem Tode des Erstversterbenden dem Überlebenden allein zustehen soll. Aber Vorsicht! Geraten Sie nicht in die Nießbrauchsfalle: Wenn Sie das Haus dem Sohn oder der Tochter übergeben und sich die Mieteinkünfte zur Ergänzung Ihrer Rente vorbehalten, bekommen Sie ein Problem mit dem Finanzamt, wenn Sie größere Umbauten oder Erneuerungen planen:

Wenn Sie sich selbst im Übergabevertrag nicht zur Übernahme der außergewöhnlichen Ausbesserungen und Erneuerungen verpflichtet haben, wird das Finanzamt sowohl Ihrem Sohn bzw. Ihrer Tochter als auch Ihnen selbst den Abzug der Renovierungskosten als Erhaltungsaufwand versagen, weil Ihr Kind keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt.