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Übergabevertrag und seine Elemente

Vermögensnachfolgeplanung

ss4. W2. BVor Abfassung eines Testamentes oder der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten auf die Kinder sollten folgende Fragen bei eingehender Beratung gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Steuerberater geklärt werden.

1. Bestandsaufnahme der familiären Situation und persönlichen Besonderheiten
2. Bestandsaufnahme des Vermögens und der Altersversorgung
3. Welche Vermögenswerte wollen und müssen die Elternteile bis zu ihrem Lebensende behalten (auch wenn der erste Ehegatte verstorben ist) um durch „Veräußerung“ gegebenenfalls erhöhten Sonderbedarf abdecken zu können?
4. Welche Werte können die Eltern schon zu Lebzeiten auf die Kinder übertragen?
5. Wie viele Kinder sind vorhanden, so dass sie unter Ausnutzung ihrer Freibeträge nicht mit Schenkung- oder Erbschaftsteuer zu rechnen haben?
6. Was haben die Kinder schon von den Eltern erhalten?
7. Wie ist das Familienvermögen erbschaftsteuerlich zu bewerten?

Zur Bestandsaufnahme des gemeinsamen Vermögens der Eheleute zählen alle Vermögenswerte wie z. B. Grundstücke, Firmenbeteiligungen, Geld- und Wertpapiervermögen, Versicherungen. Maßgeblich ist zwar der heutige Verkehrswert; vorsorglich sollte aber bei der Nachlaßplanung der doppelte Gesamtwert zugrunde gelegt werden, weil bei einer halbwegs vernünftigen Wertsteigerung und Rendite in 10 Jahren eine Verdoppelung des Vermögens eintreten kann. Üblicherweise rechnen wir mit dem Eintritt des Erbfalls nicht vor 10 Jahren.

Ferner sollte man dafür sorgen, dass die Eheleute heute gleichviel mit Vermögenswerten ausgestattet sind, weil nur so die Kinder von beiden Erbschaftsteuerfreibeträgen nach Vater und Mutter in Höhe von jeweils EUR 400.000,- profitieren können. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine sogenannte ehebedingte Zuwendung an den weniger ausgestatteten Ehegatten vorzunehmen, die in der Regel völlig steuerneutral ist, wenn der Freibetrag des anderen Ehegatten von EUR 500.000,– nicht überschritten wird (Ehegatten-Zuwendung).

Erst wenn alle sieben Punkte abgearbeitet sind, steht die Auswahl der möglichen Gestaltungen für die Generationen-Nachfolge an (Erbschaftsteuerberatung zu Lebzeiten). Meistens handelt es sich um eine Kombination von Übergabeverträgen zu Lebzeiten mit einem maßgeschneiderten Testament.