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Übergabevertrag und seine Elemente

Abfindung von Erben
und weichenden Geschwistern

Hier handelt es sich um das allgemeine Thema der Abfindung von Erben. Zum Beispiel erhält ein Kind zu Lebzeiten der Eltern mehr als die anderen Kinder. Logischerweise wird durch die lebzeitigen Geschenke zugunsten eines Kindes das Erbrecht der nicht beschenkten Kinder beeinträchtigt. Hier gilt es, Streit beim Erbfall zu vermeiden. Folgende Varianten bieten sich an:

1. Zum Ausgleich für das übergebene Grundstück an ein Kind kann zu Gunsten der übrigen Kinder und zu Lasten des begünstigten Kindes eine sofortige oder zukünftige Abfindungszahlung vereinbart werden, die auch mit einer entsprechenden Wertsicherungsklausel nach dem „Preisindex der Lebenshaltung aller privaten Haushalte“ (VPI) des Statistischen Bundesamtes versehen werden kann.

2. Zur Vermeidung von Spekulationsgewinnen des Übernehmers, der ein Grundstück zu einem niedrigen Wert erhält, können Sie vorsehen, dass der Übernehmer bei Verkauf des Grundstücks Teile des Erlöses an die weichenden Geschwister auszuzahlen hat.

3. Damit demjenigen Kind, das ein Grundstück übernimmt, dieser Erwerb nicht teuer zu stehen kommt, wenn die Geschwister nach dem Tod der übergebenden Eltern Pflichtteilsansprüche geltend machen, sollte der Vertrag mit einem Pflichtteilsverzicht der weichenden Geschwister verbunden werden.