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Erbengemeinschaft und ihre Probleme

Nachlassauseinandersetzung und Abwicklung

Die Nachlassauseinandersetzung und Abwicklung eines Nachlasses setzt voraus, dass zunächst die Erbfolge und das Nachlassvermögen einschließlich aller Verbindlichkeiten festgestellt worden ist. Sodann kann eine Aufteilung des Nachlassvermögens entsprechend einem Teilungsplan stattfinden (Erbauseinandersetzung).