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Erbengemeinschaft und ihre Probleme
Nachlassauseinandersetzung und Abwicklung
Die Nachlassauseinandersetzung und Abwicklung eines Nachlasses setzt voraus, dass zunächst die Erbfolge und das Nachlassvermögen einschließlich aller Verbindlichkeiten festgestellt worden ist. Sodann kann eine Aufteilung des Nachlassvermögens entsprechend einem Teilungsplan stattfinden (Erbauseinandersetzung).