Über uns

Anwälte

Die Kanzlei wurde von Rüdiger Rattay (Rechtsanwalt und Notar) gegründet und zu einer renommierten deutschen Erbrechtskanzlei entwickelt.

Im Jahre 2013 entstand die Partnerschaft Rattay & Becher durch den Eintritt von Rechtsanwalt und Solicitor Jan Becher in die Kanzlei.
Jan Becher ist Notar und Fachanwalt für Erbrecht mit ungewöhnlich breiter internationaler Erfahrung – er hat viele Jahre in England und der Schweiz gearbeitet.

Im Jahre 2016 trat Rechtsanwalt Guido Rühl in die Kanzlei ein, der ebenfalls Fachanwalt für Erbrecht ist. Rüdiger Rattay ist seit Ende 2016 im Ruhestand.

Die Rechtsanwälte von Rattay & Becher haben jahrelange Erfahrung auf den folgenden Gebieten:

Wir nehmen nur Mandate an, die wir selbst an uns übertragen würden und bearbeiten nur die Rechtsgebiete, die wir durch unsere Spezialisierung beherrschen.

Jan Becher

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Solicitor (England & Wales)
Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)

Linnéa Piendl

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht