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Vollmachten, Unterschriftsbeglaubigung

Patientenverfügung

Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine Willensbekundung mit dem Inhalt, dass die betreffende Person den Einsatz von medizinischen Bemühungen und Apparaten ablehnt, wenn diese Maßnahmen nicht mehr zur Heilung, sondern lediglich zu einer Verlängerung des Leidens und Sterbens der betreffenden Person führen. Aufgabe des Notars ist es, mit den betreffenden Personen die verschiedenen Fälle durchzusprechen, in denen eine medizinische Maßnahme unterbleiben soll. Die Patientenverfügung wird fast immer mit einer Vorsorgevollmacht mitbeurkundet und ist daher mit geringen Kosten Bestandteil der gesamten Urkunde.

Der Notar erteilt von der Patientenverfügung eine beglaubigte Abschrift zur Verwendung beim Arzt oder im Krankenhaus. Die Urkunde sieht ferner vor, dass der Vorsorgebevollmächtigte dafür zu sorgen hat, dass der in der Patientenverfügung ausgedrückte Wille beachtet wird, wenn der betreffende Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, für die Durchsetzung seines Willens zu sorgen.