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Grundstücksgeschäfte
Wohnungseigentum
Bei Wohnungseigentum handelt es sich um ein Sondereigentumsrecht an einer Wohnung oder an anderen Räumlichkeiten, verbunden mit einem bestimmten ideellen Bruchteil an einer Grundstücksfläche.
Der Notar kann Ihnen helfen, ein Hausgrundstück, auf dem sich ein Haus mit mehreren abgeschlossenen Wohnungen befindet, in Eigentumswohnungen aufzuteilen. Voraussetzung hierfür ist die entsprechende Abgeschlossenheitsbescheinigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde sowie die Beurkundung einer entsprechenden Teilungserklärung durch den Notar. Sodann kann die Teilungserklärung in das Grundbuch eingetragen werden und Wohnungseigentum an verschiedenen Eigentumswohnungen gebildet werden. Es können auch Sondernutzungsrechte für Gartenflächen, Terrassen, Stellplätze oder Garagen zugunsten von bestimmten Eigentumswohnungen bestellt werden.
Vielfach hat der Notar auch damit zu tun, daß Eigentumswohnungen gekauft und verkauft werden. Voraussetzung hierfür ist die Beschaffung der Teilungserklärung in beglaubigter Abschrift für die Beurkundung, damit sich der Käufer im klaren ist, was er tatsächlich kauft.