Startseite / Fachgebiete / Notar / Grundstücksgeschäfte / Grundschuld
Grundstücksgeschäfte
Grundschuld
Bei der Grundschuld handelt es sich um das Sicherungsrecht eines Gläubigers (meistens einer Bank) an einem Grundstück wegen einer Geldforderung (Kredit). Der Grundschuldgläubiger ist durch die Eintragung einer Grundschuld zulasten eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung in Bezug auf seine Forderung gegenüber dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks bzw. der Eigentumswohnung gesichert. Wenn seine Forderung nicht erfüllt wird, kann der Grundschuldgläubiger die Zwangsversteigerung des Grundstücks veranlassen und nach Zwangsversteigerung sich seine Forderung nebst Zinsen aus dem Versteigerungserlös auszahlen lassen.
Bei der Grundschuld handelt es sich um das Sicherungsrecht eines Gläubigers (meistens einer Bank) an einem Grundstück wegen einer Geldforderung (Kredit). Der Grundschuldgläubiger ist durch die Eintragung einer Grundschuld zulasten eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung in Bezug auf seine Forderung gegenüber dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks bzw. der Eigentumswohnung gesichert. Wenn seine Forderung nicht erfüllt wird, kann der Grundschuldgläubiger die Zwangsversteigerung des Grundstücks veranlassen und nach Zwangsversteigerung sich seine Forderung nebst Zinsen aus dem Versteigerungserlös auszahlen lassen.