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Grundstücksgeschäfte
Bauträgerkauf
Wenn Sie ein Grundstück mit einem von einem Bauträger zu erstellenden Haus kaufen, muß der Notar Ihnen einen besonderen Vertrag fertigen für die Beurkundung des Kaufvertrages (Bauträgerkauf). Beim Bauträgerkauf muß dafür gesorgt werden, daß der Käufer bei seinen Kaufpreiszahlungen im Bauträgerkaufvertrag gegenüber dem Risiko abgesichert wird, das dadurch entstehen kann, daß der Bauträger seine Leistungen in Bezug auf die Herstellung des Bauwerks nicht erfüllt oder in Insolvenz geht und der hierfür gezahlte Kaufpreis verloren geht.