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Familienrecht

Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn eine Ehe auseinandergeht und geschieden werden soll, können die Eheleute für den Fall der rechtskräftigen Scheidung vom Notar eine Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden lassen, in der die wechselseitigen Rechte und Pflichten nach Scheidung der Ehe niedergelegt sind zu folgenden Fragen:

 

  • Nachehelicher Unterhalt,
  • Rechtsverhältnisse an der ehelichen Wohnung,
  • Hausratsverteilung,
  • Zugewinnausgleichsansprüche,
  • Versorgungsausgleich,
  • Kindesunterhalt
  • evtl. Übertragung des gemeinsamen Hauses gegen evtl. Abfindung des
  • weichenden Ehegatten.