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Nachlassmanagement

Nur durch die klare Regelung Ihres Nachlasses gelingt ein harmonischer und zielgerichteter Übergang des Nachlasses auf die nächste Generation. Was aber tun, wenn die Vermögensverhältnisse komplex sind oder möglicherweise Streit unter den Erben droht? Mit einer Testamentsvollstreckung bestimmen Sie noch „vom Himmel herab“. Sie sorgen mit einer Testamentsvollstreckung dafür, dass Ihr Wille umgesetzt wird. Jeder Bedachte erhält genau das, was Sie vorsehen. Dazu entlasten Sie mit einer Testamentsvollstreckung die Erben, denn der Testamentsvollstrecker übernimmt alle Formalitäten. Der Testamentsvollstrecker sorgt für die Verwaltung oder den Verkauf Ihrer Immobilien, trifft Sofortmaßnahmen für Unternehmensbeteiligungen, kümmert sich um Ihr Auslandsvermögen und reicht auch die Erbschaftsteuererklärung ein.

Unsere Anwälte stehen als erfahrene Testamentsvollstrecker gerne zur Verfügung. Wir haben große Erfahrung auch mit der Verwaltung komplexer unübersichtlicher Nachlässe. Auch von Gerichten werden uns Testamentsvollstreckungen übertragen. Herr Rechtsanwalt Guido Rühl wird zudem von Gerichten als Nachlasspfleger eingesetzt, wenn Erben eines Nachlasses nicht bekannt sind.

Gerne stehen wir auch für die Verwaltung von Künstlernachlässen bereit. Die Hinterlassenschaften von Künstlern treffen die Erben oft unvorbereitet. Den Nachlass zu verwalten und das Nachleben des Künstlers zu bewahren ist dann eine fast unmögliche Aufgabe. Die Geschichte zeigt aber: Das Nachleben des Künstlers hängt wesentlich von der Verwaltung des Nachlasses ab. Für die Kunst ist eine sorgfältige Nachlassplanung genauso wichtig wie für ein Unternehmen. Hierbei beraten wir gerne die Künstler, deren Erben sowie die Eigentümer großer Sammlungen.