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Testament
Vermächtnis
Mit dem Vermächtnis können Sie in einem Testament einer Person einen bestimmten Vermögensgegenstand (Geld, bewegliche Sachen, Grundstücke, usw.) zuwenden, ohne dass der Bedachte hierdurch Erbe wird. Der Begünstigte (Vermächtnisnehmer) kann vom Erben die Erfüllung des Vermächtnisses, d. h. die Herausgabe des Gegenstandes bzw. Übereignung oder Zahlung des Geldes verlangen. Sie können bestimmen, wann das Vermächtnis zu erfüllen ist: Möglich ist auch die Erfüllung erst nach dem Tode des längstlebenden Ehegatten. Ferner können Sie bestimmen, dass der Vermächtnisnehmer nach seinem Tode dasjenige, was er als Vermächtnis erhalten hat, an sogenannte Nachvermächtnisnehmer weiterzugeben hat.