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Testament

Teilungsanordnung

Sie können in Ihrem Testament einerseits bestimmen, wer Ihre Erben zu welchen Anteilen werden sollen, andererseits aber auch die Verteilung des Nachlasses in Bezug auf einzelne Vermögensgegenstände regeln. Dann handelt es sich um eine sogenannte Teilungsanordnung, bei der derjenige Erbe, der einen Vermögenswert bekommen soll, sich den Wert dieses Vermögensgegenstandes auf seinen Erbteil anrechnen zu lassen hat. Dies ist der Unterschied zu einem Vermächtnis zugunsten eines Erben oder Teilerben, bei dem der Teilerbe den ihm vermachten Vermögensgegenstand zusätzlich zu den ihm ausgesetzten Erbteil erhält.

Auch bei Fachleuten wird nicht immer streng begrifflich zwischen der Teilungsanordnung und dem Vermächtnis unterschieden. Daher sollte man immer Wert darauf legen, dass sowohl bei der Aussetzung von Vermächtnissen wie bei der Bestimmung von Teilungsanordnungen hinzugefügt wird, ob die entsprechenden Vermögenswerte auf den Erbteil angerechnet werden oder nicht.