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Testament

Patchwork-Ehen und Erbfolgeplanung

Häufig kommt es zu mehrmaligen Eheschließungen mit der Besonderheit, dass die neuen Ehegatten Kinder aus vorherigen Ehen mitbringen (meine Kinder, deine Kinder, unsere Kinder). Man spricht in diesem Zusammenhang von Patchwork-Ehen. Hierbei ist besondere Sorgfalt bei der Vermögensnachfolgeplanung geboten, wenn man vermeiden will, dass nach dem Tode eines Ehegatten die verschiedenen Kinder überflüssige Erb- oder Pflichtteilsansprüche geltend machen. Dies kann durch lebzeitige Vermögensnachfolgeplanung und die Gestaltung des Ehegattentestaments durch die Anordnung von Vor- und Nacherbfolge verhindert werden.

Auch kann man bei der Konzipierung des Testaments der Ehegatten dafür sorgen, dass zwar der überlebende Ehegatte nach dem Tode des erstversterbenden Ehegatten wirtschaftlich voll abgesichert wird, aber dennoch die berechtigten Erb- und Vermögensinteressen der Kinder des erstverstorbenen Ehegatten Berücksichtigung finden. Diese Erbfolgeplanung gehört in die Hand des Erbrechts-Spezialisten.