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Testament

Erbengemeinschaft – Vermeidung

Durch testamentarische Regelungen lassen sich die Probleme vermeiden, die typischerweise in einer Erbengemeinschaft entstehen:

 

  • Wegen des Einstimmigkeitsprinzips für grundlegende Entscheidungen ist die Erbengemeinschaft schnell handlungsunfähig,
  • Ist ein Miterbe noch minderjährig, sind die Eltern von der Vertretung des minderjährigen Kindes ausgeschlossen, wenn sie selbst Mitglieder der Erbengemeinschaft sind: Dann ist die Bestellung eines Ergänzungspflegers durch das Amtsgericht und in vielen Fällen die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich!

Durch testamentarische Regelungen können solche Probleme von Erbengemeinschaften vermieden werden. Probate Mittel sind:

 

  • Anordnung und Benennung eines Testamentsvollstreckers,
  • Berufung nur einer Person zum Alleinerben, während die Übrigen nur Vermächtnisse erhalten. Damit bleibt die Verfügungsgewalt über den Nachlass beim Alleinerben. Wer durch ein Vermächtnis begünstigt ist, hat einen Rechtsanspruch gegenüber dem Alleinerben auf Erfüllung des Vermächtnisses. Dieser Vermächtnisnehmer hat nicht die Befugnisse des Alleinerben bei der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses. Allerdings ist bei der Formulierung des Vermächtnisses Vorsicht geboten, damit nicht der Vermächtnisnehmer den Erben schikanieren kann!