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Problem-Kinder
Überschuldete Kinder (Sozialhilfe, Harz IV)
Sollte sich eines Ihrer Kinder in Vermögensverfall, d. h. in Insolvenz oder Zwangsvollstreckungsverfahren befinden, sollten Sie bei Ihrer Vermögensnachfolgeplanung und Gestaltung Ihres Testaments diesen Umstand ganz besonders berücksichtigen, damit verhindert wird, dass die Gläubiger Ihres Kindes im Erbfall eine Zugriffsmöglichkeit auf das Vermögen der Familie erhalten. Dies kann vermieden werden durch die Anordnung von Testamentsvollstreckung evtl. in Verbindung mit Vor- und Nacherbfolge.