Startseite / Das Erbe und das Recht / Pflichtteil / Pflichtteil: Geltendmachung, Abwehr und Vermeidung

Pflichtteil

Pflichtteil:
Geltendmachung, Abwehr und Vermeidung

Je nachdem, ob der Pflichtteil geltend gemacht oder abgewehrt werden muss, gibt es verschiedene Strategien zur Durchsetzung dieser Ansprüche. Generell empfiehlt es sich, im Vorfeld schon zu Lebzeiten darüber nachzudenken, wie potentielle Pflichtteilsgefahren abgewendet werden können. Dies ist möglich durch entsprechende Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen mit den in Betracht kommenden Pflichtteilsberechtigten gegen Geldabfindung, die Einbringung von Vermögen in gesellschaftsrechtliche Konstruktionen mit entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Klauseln, die Änderung des Ehegüterstandes usw.