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Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuerberatung zu Lebzeiten

Wenn Sie zu Lebzeiten Ihren Berater aufsuchen, der auf Erbrecht, Vermögensnachfolgeplanung und Erbschaftsteuer spezialisiert ist, können Sie aus einer Vielzahl von Gestaltungsmitteln zur Vermeidung von Erbschaftsteuer wählen, z. B.

  • Abfindung von Erben
  • Adoption
  • Bildung von Betriebsvermögen
  • ehebedingte Zuwendungen
  • Ehevertrag
  • Erbausschlagung
  • Etappenschenkung
  • Familiengesellschaften
  • „Familienwohnheim“-Übertragung
  • entgeltliche Pflegevereinbarungen
  • Patchwork-Ehen-Planung
  • Übergabevertrag

Hieraus können Sie ersehen, dass es viele Möglichkeiten zur Erbschaftsteuer-Vermeidung gibt.