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(Erbschaftsteuerberatung nach dem Erbfall)

Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer-Unfall
(Erbschaftsteuerberatung nach dem Erbfall)

Wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, sollten Sie durch Ihren Berater die erbschaftsteuerlichen Konsequenzen prüfen lassen. Sollten die Belastungen untragbar hoch sein, muss untersucht werden, ob – auch nach dem Tod des Erblassers – Korrekturmöglichkeiten erbrechtlicher Art zur Verfügung stehen. Hieraus ist zu ersehen, dass die Konsultation eines Steuerberaters nicht reicht, weil ihm die erbrechtlichen Kenntnisse fehlen (Testamentsprüfung). So lassen sich – auch nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, d. h. der Erbfall eingetreten ist und die zu Lebzeiten des Erblassers möglichen Gestaltungsmittel nicht mehr zur Verfügung stehen – noch sehr viele scheinbar unlösbare „Erbschaftsteuer-Unfälle“ retten.