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Erbfall

Nachlassverwaltung

Ich bin in meiner beruflichen Laufbahn auch öfters vom Amtsgericht zum Nachlassverwalter bestellt worden. Dies ist dann der Fall, wenn die Erben beim Amtsgericht die Bestellung eines Nachlassverwalters beantragen, weil sie fürchten, dass der Nachlass überschuldet ist. Der Nachlassverwalter hat die Aufgabe, das Nachlassvermögen und die Verbindlichkeiten des Erblassers aufzunehmen und festzustellen, ob der Nachlass überschuldet ist. Sollte dies der Fall sein, beantragt der Nachlassverwalter die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Auf diese Weise sind die Erben dagegen geschützt, dass sie von den Nachlassgläubigern persönlich auf Zahlung der Schulden des Erblassers in Anspruch genommen werden.