Startseite / Das Erbe und das Recht / Erbfall / Nachlasspfleger
Erbfall
Nachlasspfleger
Ich bin seit über 30 Jahren für die Amtsgerichte Frankfurt/Main und Umgebung als Nachlasspfleger tätig. Das Amtsgericht bestellt nach dem Tod eines Erblassers einen Nachlasspfleger zur Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie zur Ermittlung der Erben, wenn ein Sicherungsbedürfnis für den Nachlass besteht und die Erben nicht bekannt sind. Ich habe in meiner beruflichen Tätigkeit in den letzten 30 Jahren über 1.000 Nachlässe abgewickelt. Die Aufgabe des Nachlasspflegers besteht zunächst in der Sicherung des Nachlasses und in der Ermittlung, ob der Erblasser ein Testament hinterlassen hat. Sollte der Erblasser kein Testament hinterlassen haben, ist es meine Aufgabe, die gesetzlichen Erben zu ermitteln. Nach Sichtung der Wohnung des Erblassers und einer Bestandsaufnahme veräußert der Nachlaßpfleger das Mobiliar und räumt die Wohnung, damit sie an den Vermieter zurückgegeben werden kann. Hat der Erblasser Grundstücke oder Häuser hinterlassen, ist es die Aufgabe des Nachlasspflegers, dafür zu sorgen, dass für diese Vermögenswerte kein Schaden entsteht.
Nachdem der Nachlasspfleger das Vermögen durch ein Nachlassverzeichnis aufgenommen und die Verbindlichkeiten des Nachlasses erfüllt hat, besteht die Aufgabe des Nachlasspflegers in der Erbenermittlung. Das kann sich über Jahre hinziehen, wenn die Ermittlungsarbeit schwierig ist. Hat der Nachlasspfleger die gesetzlichen Erben ermittelt und mit ihnen Kontakt aufgenommen, berichtet der Nachlasspfleger dem Nachlassgericht, welche Erben er gefunden hat und wie die gesetzliche Erbfolge aussieht. Der Nachlasspfleger besorgt auch die Urkunden für die Erben, damit diese ihr Erbrecht gegenüber dem Amtsgericht nachweisen können. Wenn das Amtsgericht den Erbenermittlungsbericht des Nachlasspflegers geprüft hat, beantragt einer der Miterben für alle übrigen Erben einen Erbschein beim Amtsgericht. Nach Erlass des Erbscheins kann der Nachlasspfleger die Nachlassauseinandersetzung für die Erben vornehmen.