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Erbfall

Erbenermittlung

Vielfach sind testamentarisch eingesetzte Erben nicht auffindbar. Wenn kein Testament vom Erblasser vorliegt und kein Ehegatte, keine Kinder, Geschwister oder andere Blutsverwandte vorhanden oder bekannt sind, müssen erst die gesetzlichen Erben ermittelt werden. Ich habe im Rahmen meiner Erbrechts-Kanzlei seit über 30 Jahren mehr als 1.000 Nachlässe dieser Art abgewickelt und auch die Erben ermittelt. Dies ist ein ganz besonderes Spezialgebiet meiner Kanzlei. Vielfach müssen auch Spezialinstitute eingebunden werden, weil es sich um sehr schwierige Ermittlungsarbeiten handelt, wie z. B. in den ehemaligen deutschen Ostgebieten.