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Erbengemeinschaft und ihre Probleme
Erbprozess
Die Kanzlei ist auf das Führen von Erbprozessen spezialisiert. Hierbei handelt es sich vornehmlich um die Auskunftsklagen von Miterben und Pflichtteilsberechtigten und die Erfüllung ihrer Ansprüche, die Anfechtung und Auslegung von Testamenten, die Klärung der Testierfähigkeit des Erblassers bei der Errichtung des Testaments und die Feststellung des Erbrechts vor dem Streitgericht. Die Führung von Erbprozessen ist ein Gebiet, das vorwiegend von Spezialisten gepflegt wird, die damit seit Jahren zu tun haben und deshalb über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen auch in diesen speziellen Teilgebieten des Erbrechts verfügen und die prozessualen Besonderheiten kennen.