Notarielle Beglaubigungen
Was ist eine Beglaubigung?
Beglaubigung ist nicht gleich Beurkundung
Viele Erklärungen müssen von einem Notar beglaubigt werden. Die Beglaubigung ist eine andere Tätigkeit als die Beurkundung. Es wird nichts vorgelesen, sondern ich bestätige nur, dass die Person, die mir gegenüber sitzt, das Dokument auch wirklich unterschrieben hat.
Es sind oft ganz unterschiedliche Gegenstände:
- Genehmigungen von Kaufverträgen
- Verkaufsvollmachten
- Auslandsaufenthalte von Kindern, bei denen die Zustimmung der Eltern beglaubigt werden muss
- Überführungen von Kraftfahrzeugen ins Ausland
- Registeranmeldungen
Erbrecht
Beglaubigungen auch in weiteren Sprachen:
Certification notariale également en français.
autenticazione notarile anche in italiano
Certificación notarial también en español.
Unsere Fachgebiete
Erbrecht
Ob Testament, Erbvertrag oder Erbschein – ich begleite Sie persönlich, rechtssicher und mit besonderem Gespür auch für komplexe Familienkonstellationen.
Gesellschaftsrecht
Ob Gründung, Umstrukturierung oder Nachfolge – ich begleite Unternehmen und Gesellschafter rechtssicher durch alle Phasen des Gesellschaftsrechts.
Familienrecht
Das Familienrecht verlangt oft Feingefühl – sei es bei der Gestaltung von Eheverträgen, der fairen Regelung einer Trennung oder bei der rechtssicheren Begleitung von Adoptionen.
Immobilienrecht
Ein Immobilienkauf ist mehr als ein Vertrag – es ist ein Lebensmoment. Ich begleite Sie rechtlich sicher durch diesen wichtigen Schritt.
Vereinsrecht
Ein Verein lebt von Engagement – doch rechtlich zählt jedes Detail. Ich unterstütze Sie, damit Ihre Vereinsarbeit auf festem Fundament steht.
Beglaubigungen
Von Vollmachten bis Genehmigungen – ich beglaubige Ihre Unterschriften schnell, rechtssicher und mehrsprachig.
