Notarielle Beglaubigungen

Was ist eine Beglaubigung?

Beglaubigung ist nicht gleich Beurkundung

Viele Erklärungen müssen von einem Notar beglaubigt werden. Die Beglaubigung ist eine andere Tätigkeit als die Beurkundung. Es wird nichts vorgelesen, sondern ich bestätige nur, dass die Person, die mir gegenüber sitzt, das Dokument auch wirklich unterschrieben hat.

Es sind oft ganz unterschiedliche Gegenstände: 

  • Genehmigungen von Kaufverträgen
  • Verkaufsvollmachten
  • Auslandsaufenthalte von Kindern, bei denen die Zustimmung der Eltern beglaubigt werden muss
  • Überführungen von Kraftfahrzeugen ins Ausland
  • Registeranmeldungen
Der Beglaubigung ein wenig ähnlich ist die Lebensbescheinigung. Ich bestätige (für eine Versicherung oder eine Rentenstelle), dass Sie leben. Sehr gerne mache ich das – Ad multos annos!

Erbrecht

Beglaubigungen auch in weiteren Sprachen:

notarial certification also in English.

Certification notariale également en français.

autenticazione notarile anche in italiano

Certificación notarial también en español.

Unsere Fachgebiete

Erbrecht

Ob Testament, Erbvertrag oder Erbschein – ich begleite Sie persönlich, rechtssicher und mit besonderem Gespür auch für komplexe Familienkonstellationen.

Gesellschaftsrecht

Ob Gründung, Umstrukturierung oder Nachfolge – ich begleite Unternehmen und Gesellschafter rechtssicher durch alle Phasen des Gesellschaftsrechts.

Familienrecht

Das Familienrecht verlangt oft Feingefühl – sei es bei der Gestaltung von Eheverträgen, der fairen Regelung einer Trennung oder bei der rechtssicheren Begleitung von Adoptionen.

Immobilienrecht

Ein Immobilienkauf ist mehr als ein Vertrag – es ist ein Lebensmoment. Ich begleite Sie rechtlich sicher durch diesen wichtigen Schritt.

Vereinsrecht

Ein Verein lebt von Engagement – doch rechtlich zählt jedes Detail. Ich unterstütze Sie, damit Ihre Vereinsarbeit auf festem Fundament steht.

Beglaubigungen

Von Vollmachten bis Genehmigungen – ich beglaubige Ihre Unterschriften schnell, rechtssicher und mehrsprachig.