Vereinsrecht
Der Notar im Vereinsrecht
Schon beschrieben im Stechlin und in Buddenbrooks – der Verein gehört zu Deutschland. Sogar Winnetou ist von einem Verein angezogen gewesen, beschreibt doch Karl May dessen Anwesenheit bei den Proben eines Dresdener Männergesangvereins. Auch das bürgerliche Recht nimmt den Verein sehr ernst. Zu ernst, könnte man sagen.
Die Anforderungen an die Ordnungsgemäßheit der Durchführung von Versammlungen und an eine Satzung sind streng. Obwohl der Notar eigentlich nur Anmeldungen zum Vereinsregister beglaubigen muss, helfe ich gerne im Vorfeld, dass die Anmeldungen auch ordnungsgemäß sind.
Unsere Fachgebiete
Erbrecht
Ob Testament, Erbvertrag oder Erbschein – ich begleite Sie persönlich, rechtssicher und mit besonderem Gespür auch für komplexe Familienkonstellationen.
Gesellschaftsrecht
Ob Gründung, Umstrukturierung oder Nachfolge – ich begleite Unternehmen und Gesellschafter rechtssicher durch alle Phasen des Gesellschaftsrechts.
Familienrecht
Das Familienrecht verlangt oft Feingefühl – sei es bei der Gestaltung von Eheverträgen, der fairen Regelung einer Trennung oder bei der rechtssicheren Begleitung von Adoptionen.
Immobilienrecht
Ein Immobilienkauf ist mehr als ein Vertrag – es ist ein Lebensmoment. Ich begleite Sie rechtlich sicher durch diesen wichtigen Schritt.
Vereinsrecht
Ein Verein lebt von Engagement – doch rechtlich zählt jedes Detail. Ich unterstütze Sie, damit Ihre Vereinsarbeit auf festem Fundament steht.
Beglaubigungen
Von Vollmachten bis Genehmigungen – ich beglaubige Ihre Unterschriften schnell, rechtssicher und mehrsprachig.
